Zusammenarbeit des Kantons mit Gastro Aargau
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Sekretariatsarbeiten für die Wirteprüfung werden ausgelagert
Auch nach dem neuen Gastgewerbegesetz brauchen Wirte und Wirtinnen im Aargau einen Fähigkeitsausweis. Die entsprechende Wirtefachprüfung ist vor einer kantonalen Prüfungskommission abzulegen. Das Sekretariat der Kommission wird neu durch Gastro Aargau, den ehemaligen Wirteverband, gestellt.
Mit Inkrafttreten des neuen Gastgewerbegesetzes per 1. Mai 1998 sind verschiedene veraltete Vorschriften des Wirtschaftsgesetzes ausser Kraft getreten. Aufgrund der erfolgten administrativen Erleichterungen sowie infolge der Delegation von Aufgaben an die Gemeinden konnte das frühere kantonale Amt für Gewerbepolizei per Ende 1998 aufgehoben und die verbliebenen Aufgaben weitgehend in andere, bestehende Verwaltungseinheiten überführt werden. Eine neue Lösung musste aber für das Sekretariat der Wirtefachprüfungskommission gefunden werden, das bis anhin bei der kantonalen Gewerbepolizei angesiedelt war.
Bei der Evaluation möglicher Lösungen kam im zuständigen Departement des Innern die Idee auf, die Zusammenarbeit mit Gastro Aargau, einem privatrechtlich organisierten Verband, zu suchen. Nach konstruktiven Verhandlungen konnten Regierungsrat Kurt Wernli und der Präsident von Gastro Aargau, Walter Konrad, sowie Verbands-Geschäftsführer Werner Brun vor kurzem einen Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnen. Die Vereinbarung sieht vor, das Gastro Aargau bei den jährlich maximal acht durchgeführten Wirtefachprüfungen die Sekretariatsarbeiten verrichtet und dafür pro Prüfung pauschal mit Fr. 3'000 entschädigt wird.
Aufgrund dieses Vertrages, der rückwirkend per 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, kann der Kanton darauf verzichten, eine eigene Sekretariatsstelle für die Wirteprüfungskommission zu errichten. Gastro Aargau seinerseits kann bestehende Kapazitäten besser nutzen, wobei sich zusätzliche Synergien aus der Tätigkeit des Verbands als Anbieter eines Vorbereitungskurses für die staatliche Wirtefachprüfung ergeben.