Zusätzliche Aufgaben für Aargauischen Tierschutzverein
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Neue Leistungsvereinbarung mit dem Departement Gesundheit und Soziales
Der Aargauische Tierschutzverein und das Departement Gesundheit und Soziales haben im Zuge einer Teilrevision der Tierschutzverordnung eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Sie umfasst zusätzliche Aufgaben für den Aargauischen Tierschutzverein.
Der Kantonale Veterinärdienst (VetD) im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat schon heute verschiedene Vollzugsaufgaben im Tierschutz an den Aargauischen Tierschutzverein (ATs) übertragen. So zum Beispiel die Unterbringung, Pflege und Weitervermittlung von beschlagnahmten Tieren und Verzichtstieren sowie das Führen der kantonalen Meldestelle in Sachen Tierfunde.
Im Rahmen einer Teilrevision der Tierschutzverordnung hat der Regierungsrat den Umfang von Vollzugsaufgaben, die an Dritte übertragen werden können, ausgeweitet. Im Zuge dessen und weil der Veterinärdienst mit dem neuen Hundegesetz, das am 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist, auch vermehrt auf kompetente Partner wie den ATs angewiesen ist, wurde mit dem ATs eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese umfasst zusätzlich die Abgeltung der Beratung in Tierschutzfragen sowie die Unterbringung, Pflege und Weitervermittlung beschlagnahmter Listenhunde.
Mit der neuen Leistungsvereinbarung werden sowohl der Umfang der Aufgaben, die der ATs im Auftrag des VetD erfüllt, als auch die Abgeltung derselben geregelt. Das Departement Gesundheit und Soziales und ATs sind überzeugt, dass mit der Neuregelung eine pragmatische Lösung gefunden werden konnte, die ganz im Sinn des Tierschutzes ist.
Die Leistungsvereinbarung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.