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Windisch: Steuerfuss 118 % :
Regierungsrat legt Steuerfuss fest

Nach der zweimaligen Ablehnung des Voranschlages 2006 und der damit verbundenen Steuerfusserhöhung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger musste der Regierungsrat den Steuerfuss der Gemeinde Windisch aufsichtsrechtlich festlegen.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Windisch haben den Voranschlag 2006 mit einem Steuerfuss von 116 % an der Urnenabstimmung vom 27. November 2005 erstmals deutlich verworfen. Die Überarbeitung des Voranschlages ergab, dass kurzfristig keine nachhaltigen Einsparungen realisiert werden können. Zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde hat der Einwohnerrat Windisch am 11. Januar 2006 den Voranschlag 2006 mit einem Steuerfuss von 118 % verabschiedet. An der Urnenabstimmung vom 26. Februar 2006 wurde auch diese Vorlage mit klarem Mehr verworfen.

Gemäss § 98 des Gemeindegesetzes entscheidet der Regierungsrat über den Voranschlag und den Steuerfuss einer Gemeinde endgültig, wenn das zuständige Organ die vom Gemeinderat beantragte Vorlage zwei Mal zurückweist.

Der Regierungsrat ist den Überlegungen des Einwohnerrates Windisch und den gesetzlichen Vorgaben gefolgt. Er verabschiedete deshalb das Budget 2006 und legte den Steuerfuss auf 118 % fest. Damit wird die gesetzliche Ausgabendeckung für das Jahr 2006 unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Abtragung des Bilanzfehlbetrages eingehalten.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres