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Wiggertalstrasse rückt näher :
Anpassung des Richtplans in der Vernehmlassung und Mitwirkung

Das Trassee der Wiggertalstrasse zwischen Rothrist und Zofingen soll festgesetzt werden. Gleichzeitig soll neues Siedlungsgebiet gebildet und ein Siedlungstrenngürtel geändert werden. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Anpassungen des Richtplans bis zum 20. Juni 2000 in die Vernehmlassung und Mitwirkung gegeben.

Die künftige Entwicklung und die Verkehrsprobleme im unteren Wiggertal sind seit geraumer Zeit in aller Munde. Hier kreuzen sich die Schweizerischen Hauptverkehrsachsen, hier besteht auch ein beträchtliches Flächenpotenzial an hochwertigen Standorten für Industrie- und Dienstleistungsbetriebe. Die Ansiedlung von neuen Arbeitsplätzen wäre aus der Sicht der Region durchaus erwünscht, es ist aber bekannt, dass die heutige Verkehrsinfrastruktur den vorhandenen Entwicklungsreserven im Baugebiet nicht entspricht. Bereits heute ist die Nord-Süd-Achse im Wiggertal generell an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Die Folgen dieser Verkehrssituation sind Staus an verschiedenen neuralgischen Stellen, unerwünschter Schleichverkehr durch Wohngebiete und Behinderungen des öffentlichen Verkehrs.

Auf der Suche nach einer zukunftsträchtigen Entwicklung ist ein räumliches Grobkonzept zum unteren Wigger-Raum erarbeitet worden. Es basiert auf den Ergebnissen des sogenannten Workshops "Stadt an der Wigger". Anstelle einer ungelenkten Ansammlung von Fachmärkten, gewerblichen Einzelbetrieben und Lagerflächen soll ein Siedlungsraum mit städtebaulichen und landschaftlichen Qualitäten entstehen. Es wird ein urbaner Entwicklungskorridor vorgeschlagen, der die traditionellen Zentren Aarburg, Oftringen und Zofingen verbindet.

Im Juli 1999 hat der Vorstand des Regionalverbandes zusammen mit den Gemeinden im unteren Wiggertal beim Baudepartement den Antrag gestellt, die Wiggertalstrasse als Festsetzung in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Nachdem das genannte Grobkonzept Klarheit über die beste Trasseevariante geschaffen hat, können jetzt auch die Bürgerinnen und Bürger, die Parteien, Verbände und Organisationen zu den Plänen im unteren Wiggertal Stellung nehmen. Mit der Umsetzung des Grobkonzepts durch die Trasseefestsetzung ist gleichzeitig die Änderung des Siedlungstrenngürtels erforderlich. Neben der Planung der neuen Strasse soll auch eine Erweiterung des Siedlungsgebiets erfolgen, um Raum für ein mit intensivem Privatverkehr verbundenes Bauvorhaben zu schaffen.

Die Vernehmlassung und Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans dauert vom 22. Mai bis am 20. Juni 2000. Die Dokumente liegen in den Gemeinden Aarburg, Oftringen, Rothrist, Zofingen, Strengelbach und Brittnau sowie bei der Abteilung Raumplanung des Baudepartementes auf. Zusammen mit der öffentlichen Auflage finden Orientierungsveranstaltungen statt: am 29. Mai in Aarburg, am 5. Juni in Oftringen und am 6. Juni in Zofingen.

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