Wegweiser durch die Krankenversicherung
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Leitfaden für Praktiker und Interessierte
Was tun, wenn im Zusammenhang mit dem Krankenversicherungsgesetz Fragen auftauchen? Ein neuer Leitfaden des Gesundheitsdepartementes gibt Auskunft. Er richtet sich in erster Linie an Behörden und Praktiker, ist aber auch für Laien interessant.
Der Arzt verschreibt Herrn S. ein Medikament. Dessen Krankenkasse lehnt die Übernahme der Kosten ab, weil das Medikament in der Spezialistätenliste nicht aufgeführt ist. Ist das richtig? Dies ist nur eine Frage, auf die der neue "Leitfaden Krankenversicherung im Kanton Aargau" Auskunft gibt.
Im Zusammenhang mit dem seit dem 1. Januar 1996 geltenden Krankenversicherungsgesetz (KVG) ergeben sich immer wieder Unklarheiten. Die Publikation des Gesundheitsdepartementes behandelt Themen wie die ausserkantonale Spitalbehandlung, die Krankenpflege im Pflegeheim oder durch die Spitex, das Nichtbezahlen von Prämien, den Bereich der Zusatzversicherungen oder die Rechte und Pflichten der Versicherten. Auch dem wichtigen Thema Krankenkassen-Prämienverbilligung ist ein eigener Abschnitt gewidmet.
Der Leitfaden ist in erster Linie ein Arbeitsinstrument für Gemeinden, soziale Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenversicherer. Die Gestaltung der Publikation im Ringordnerformat erlaubt eine einfache Handhabung und ermöglicht eine unkomplizierte Aufdatierung.
Der Leitfaden Krankenversicherung kann zum Preis von 35 Franken bei der Spitalabteilung des Gesundheitsdepartementes, Telli-Hochhaus, 5004 Aarau bezogen werden (Tel. 062 835 29 30, E-Mail: spitalabteilung@ag.ch). Der gesamte Inhalt ist auch im Internet auf der Seite der Spitalabteilung des Gesundheitsdepartementes abrufbar: www.ag.ch/gesundheit .