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Wechsel bei der Staatsanwaltschaft :
Erich Kuhn, I. Staatsanwalt, verzichtet auf Wiederwahl

Der Regierungsrat hat davon Kenntnis genommen, dass der I. Staatsanwalt Erich Kuhn auf eine Wiederwahl durch den Grossen Rat verzichtet. Er schlägt Peter Heuberger als Nachfolger vor.

Erich Kuhn vertrat seit 1984 als Staatsanwalt den staatlichen Strafanspruch und leitete seit 1993 die Staatsanwaltschaft. Der Regierungsrat dankt Erich Kuhn für seinen langjährigen Einsatz für die Strafverfolgung im Kanton Aargau. Im gegenseitigen Einverständnis beendet Erich Kuhn seine Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft am 12. Juni 2009. Wie in solchen Fällen üblich, haben Erich Kuhn und der Regierungsrat Stillschweigen über die Gründe und die Modalitäten des Verzichts auf die Wiederwahl vereinbart.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den bisherigen II. Staatsanwalt, Peter Heuberger, für die Dauer vom 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2010 zum I. Staatsanwalt zu wählen. Die Befristung ist durch die Einführung der schweizerischen Strafprozessordnung begründet, die am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Unabhängig von der Organisation, mit welcher die Umsetzung des neuen Rechts im Aargau erfolgt, wird es die Funktion des I. Staatsanwalts in der bisherigen Ausgestaltung nicht mehr geben. Die Leitung der Strafverfolgungsbehörden ist deshalb auf den 1. Januar 2011 neu zu besetzen.

Peter Heuberger wird bis zu seiner Wahl als I. Staatsanwalt durch den Grossen Rat die Staatsanwaltschaft interimistisch leiten.

Die nach dem Ausscheiden von Erich Kuhn vakante Stelle einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts wird zur Neubesetzung ausgeschrieben

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