Wahlen in die Familiengerichte
Der Regierungsrat hat die nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes bestimmt. Am 1. Januar 2013 werden die familiengerichtlichen Abteilungen an den aargauischen Bezirksgerichten ihre Arbeit aufnehmen.
Der Regierungsrat hat die nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter für die familiengerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte gewählt. Die Einsätze der nun gewählten nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen ausschliesslich nach Bedarf und nach Vereinbarung. Beispielsweise dann, wenn die gegenseitige Vertretung der festangestellten Fachrichterinnen und Fachrichter nicht möglich ist oder Spezialwissen in der Anlage von hohen Vermögenswerten zu beurteilen ist.
Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes in Kraft. Gleichzeitig werden die familiengerichtlichen Abteilungen an den aargauischen Bezirksgerichten ihre Arbeit aufnehmen. Der Spruchkörper im Kindes- und Erwachsenenschutz setzt sich zusammen aus einer vom Volk gewählten Bezirksgerichtspräsidentin oder einem Bezirksgerichtspräsidenten sowie zwei Fachrichterinnen oder Fachrichtern des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Die Wahlen für diese Funktionen erfolgten bereits vor einem halben Jahr.