Wahlen in die Familiengerichte
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Der Regierungsrat hat die Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes gewählt
In der Volksabstimmung vom 11. März 2012 hat das Aargauer Stimmvolk mit grosser Mehrheit der Schaffung von Familiengerichten an den Aargauer Bezirksgerichten zugestimmt. Der Spruchkörper im Kindes- und Erwachsenenschutz setzt sich zusammen aus einer vom Volk gewählten Bezirksgerichtspräsidentin oder einem Bezirksgerichtspräsidenten sowie zwei Fachrichterinnen oder Fachrichtern des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Letztere werden vom Regierungsrat gewählt.
Am 1. Januar 2013 wird das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt müssen die Kantone Fachbehörden einrichten. Die Wahlen für die zusätzlich benötigten Bezirksgerichtspräsidentinnen und Bezirksgerichtspräsidenten sind abgeschlossen. Nun hat der Regierungsrat die Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes gewählt. Sie stammen aus den Fachbereichen der Sozialen Arbeit, Pädagogik und Psychologie.