Vorzeitiger Steuerreduktion zugestimmt
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Grossrätliche Volkswirtschaftskommission hält in zweiter Beratung an vorzeitiger Reduktion des Einkommens- und Vermögenssteuertarifs fest
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) heisst auch in zweiter Beratung die vorzeitige Einführung der dritten Etappe der Steuergesetzrevision gut. Gemäss einer Kommissionsmehrheit ist die vorzeitige Reduktion des Einkommens- und Vermögenssteuertarifs für den Kanton wie auch für die Gemeinden verkraftbar.
An ihrer Sitzung vom 19. August 2008 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) in zweiter Lesung über die vorzeitige Einführung der dritten Etappe der Steuergesetzrevision beraten und dieser zugestimmt, nachdem der Grosse Rat die Vorverlegung der Reduktion des Einkommens- und Vermögenssteuertarifs auf den 1. Januar 2009 an seiner Sitzung vom 1. Juli 2008 in erster Beratung gutgeheissen hat.
Aus der Mitte der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Inkraftsetzung der dritten Etappe der Steuergesetzrevision bei einigen Gemeinden zu Schwierigkeiten führen könnte betreffend Budgetierungs- und Planungsprozess. Angesichts des unerwartet starken Wirtschaftswachstums in den Jahren 2006 und 2007 und den damit verbundenen Steuererträgen beurteilte aber eine Mehrheit der Kommission eine Vorverlegung der letzten Etappe für den Kanton sowie auch für die Gemeinden als verkraftbar und stimmte dieser zu.
Das Geschäft wird voraussichtlich im September im Grossen Rat beraten.