Voranschlag 2004: massvolles Defizit
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Konsequente Haltung der Regierung
Der Regierungsrat unterbreitet der Staatsrechnungskommission auftragsgemäss mögliche Massnahmen für einen ausgeglichen Voranschlag 2004. Aus staats- und finanzpolitischen Gründen lehnt er diese Massnahmen aber ab und hält an seinen Anträgen vom September 2003 fest.
In seiner Botschaft zum Voranschlag 2004 und den Entlastungsmassnahmen 2003 veranschlagt der Regierungsrat für das kommende Jahr ein Gesamtdefizit von 29 Millionen Franken. Gleichzeitig hat er aufgezeigt, wie er mit konkreten Entlastungsmassnahmen im Umfang von 787 Millionen Franken trotz veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und ungünstigen Entwicklungen im Jahre 2006 den Budgetausgleich erzielen wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Grosse Rat keinerlei Abstriche bei den Entlastungsmassnahmen vornimmt und das wirkungsvolle Gesamtpaket der Regierung verabschiedet.
Im Vorfeld der Budgetberatung im Grossen Rat hat die Staatsrechnungskommission den Regierungsrat beauftragt, aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Budgetausgleich bereits für das Jahr 2004 erreicht werden könnte. Im Hinblick auf das vom Parlament bereits angekündigte intensive Ringen um den Staatshaushalt des kommenden Jahres ist der Regierungsrat dem Auftrag der Staatsrechnungskommission nachgekommen. Er weist nach, dass der Budgetausgleich 2004 nur mit einer massiven Reduktion bei den Investitionen und einer Erhöhung des Staatssteuerfusses erreicht werden kann. Auch wenn im Hinblick auf künftige Belastungen eine bescheidene Erhöhung des Steuerfusses seitens der Gemeinden zunehmend akzeptiert wird, lehnt der Regierungsrat diese einschneidenden und letzten Massnahmen nach wie vor ab.
In Abwägung der sach- und finanzpolitischen Konsequenzen und unter Berücksichtigung seiner Verantwortung für die Handlungsfähigkeit des Staates erachtet der Regierungsrat ein massvolles Defizit von 29 Millionen Franken in einem Haushalt von 3,7 Milliarden Franken als verkraftbar. Damit sollen insbesondere die Kaufkraft der privaten Haushalte und die arbeitsplatzwirksamen Investitionen der Unternehmen im Kanton erhalten werden.