Verwendung der Goldreserven der Nationalbank
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Stellungnahme der Regionalkonferenz der Regierungen der Nordwestschweiz
An ihrer Plenarversammlung in Meisterschwanden (AG) vom 11. Juni 2004 hat sich die Regionalkonferenz der Regierungen der Nordwestschweiz nochmals dezidiert für eine verfassungskonforme Zuweisung von zwei Dritteln der Erlöse aus den nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank an die Kantone ausgesprochen.
Die Kantone bieten Gewähr für einen haushälterischen Umgang mit diesen Finanzmitteln. Das freiwerdende Kapital soll von den Kantonen vor allem für den Schuldenabbau verwendet werden, was angesichts derFinanzlage in den meisten Kantonen auch dringend notwendig ist. Die Mittel sollen denKantonen ohne Zweckbindung zugewiesen werden.
Zweckbindungen führenerfahrungsgemäss innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den betreffendenBereichen, was vermieden werden soll. Die Schuldenreduktion bei den Kantonen bieten denVorteil, dass alle Bevölkerungskreise ohne Bevorzugung einzelner Gruppen davon profitieren.