Vernehmlassung zum neuen Unternehmenssteuerrecht
Der Regierungsrat prüft die Steuervorlage 17 und die möglichen Auswirkungen auf den Kanton Aargau im Rahmen der Vernehmlassung eingehend und führt Gespräche mit den kantonalen Interessenvertretern.
Der Bundesrat hat am 6. September 2017 das Vernehmlassungsverfahren zur Steuervorlage 17 eröffnet. Mit der Vorlage soll das Unternehmenssteuerrecht an die aktuellen internationalen Standards angepasst werden. Die Steuervorlage 17 ist ein neuer Gesetzesentwurf, nachdem das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt hat.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau wird die Vernehmlassungsvorlage detailliert analysieren und die möglichen Auswirkungen auf den Kanton Aargau fundiert beurteilen. Das mit der Ausarbeitung der Vernehmlassung beauftragte Departement Finanzen und Ressourcen wird dazu Gespräche mit diversen Interessensvertretern und Verbänden wie auch den aargauischen Städten und Gemeinden führen.
Der Regierungsrat wird die Vernehmlassung des Kantons Aargau somit aufgrund einer umfassenden Meinungsbildung verabschieden.
Nach Auswertung der Vernehmlassungen ist die Botschaft des Bundesrats im Frühling 2018 zu erwarten. Im Herbst 2018 soll die parlamentarische Beratung abgeschlossen sein, so dass das neue Bundesgesetz beziehungsweise die kantonale Umsetzung frühestens 2020 in Kraft treten können.