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Verlängerungsmöglichkeit besteht :
Umstrittene Öffnungszeiten im "Caramba" in Aarau

Die Aktion des Geschäftsführers des "Caramba" in Aarau wäre gar nicht notwendig. Möglichkeiten für verlängerte Öffnungszeiten von Gastwirtschaften bei Festanlässen bestehen nämlich.

Im Zusammenhang mit der Aktion des Restaurants "Caramba" in Aarau, dessen Geschäftsführer bis nach dem Festakt "200 Jahre moderne Schweiz" am nächsten Wochenende die gesetzlichen Öffnungszeiten nicht beachten will, halten das Bezirks-amt Aarau und das Departement des Innern in einer gemeinsamen Erklärung fest, dass von Gesetzes wegen für die interessierten Gaststätten ohne weiteres die Möglichkeit besteht, für den Anlass vom Wochenende ein Gesuch für verlängerte Öffnungszeiten einzureichen. Wie bei Festanlässen üblich, würden die Gesuche durch das zuständige Bezirks-amt grosszügig beurteilt. So findet denn etwa am Samstagabend im Saalbau in Aarau ein Volksfest statt, das bis über Mitternacht hinaus dauert. Eine Bewilligung für verlängerte Öffnungszeiten am nächsten Wochenende könnte auch dem "Caramba" erteilt werden. Voraussetzung wäre allerdings, dass der Geschäftsführer ein Gesuch stellt und sich bis dahin - wie die übrigen Gastwirtschaften auch - an die geltende Rechtsordnung hält.

Weitere Auskünfte:
Dieter Gautschi, BA Aarau, 062/836?56?56
Peter Wullschleger, Geschäfte & Information, Departement des Innern, 062/835?14?15

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