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Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung

Am 1. Dezember 2009 wird am Bezirksgericht Baden die von der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau erhobene Anklage im Zusammenhang mit dem lagebedingten Erstickungstod eines Mannes zur Verhandlung kommen.

Am 11. September 2007 starb in Fislisbach ein Mann anlässlich einer polizeilichen Intervention durch ein lagebedingtes Ersticken. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat gegen zwei Polizisten der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal Anklage betreffend fahrlässiger Tötung erhoben. Die Strafanträge lauten in einem Fall auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken bedingt, Probezeit von 2 Jahren und eine Busse von 1'000 Franken und im anderen auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken bedingt, Probezeit von 2 Jahren und eine Busse von 1'000 Franken.

Ab dem 24. November 2009 liegt die Anklageschrift am Gericht auf und kann von Medienschaffenden auf Voranmeldung eingesehen werden. Es werden keine Kopien der Anklageschrift erstellt. Es gilt eine Sperrfrist bis zum Verhandlungstag, an welchem die Anklageschrift abgegeben wird. Weitere Informationen im Vorfeld der Verhandlung werden seitens des Gerichts keine erteilt.

Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Baden findet am 1. Dezember 2009 um 8.30 Uhr statt und dauert voraussichtlich den ganzen Tag. Die Verhandlung ist öffentlich, eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erwünscht. Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude sind untersagt (§ 14 GOG). Die Medienschaffenden werden ersucht, die Privatsphäre der am Prozess Beteiligten und der Angehörigen des Opfers zu respektieren.

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