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Vergewaltigungsvorwurf: Verfahrenseinstellung aufgehoben

Die Beschwerdekammer des Obergerichts hat die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zum Vorwurf der Vergewaltigung beim "Nordportal" in Baden vom 18. Dezember 2011 mit Entscheid vom 19. Juni 2012 aufgehoben. Damit wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten erheben müssen.

Die Beschwerdekammer des Obergerichts verneinte in ihrem Entscheid die Voraussetzungen, die für die Einstellung eines Strafverfahrens nach der Schweizerischen Strafprozessordnung vorliegen müssen. Sie kam insbesondere zum Schluss, dass nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden kann, dass kein für eine Anklage hinreichender Tatverdacht erhärtet bzw. kein Straftatbestand erfüllt ist. Nach dem Grundsatz "in dubio pro duriore", wonach im Zweifel Anklage zu erheben ist, hiess sie die Beschwerde der Privatklägerin deshalb gut. Der Entscheid vom 19. Juni 2012 ist indessen noch nicht endgültig; die Parteien können ihn innert 30 Tagen beim Bundesgericht anfechten.

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