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Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen :
Der Kanton Aargau will der Interkantonalen Vereinbarung beitreten

Der Regierungsrat des Kantons Aargau unterstützt die Bestrebungen, die Baubegriffe und Messweisen schweizweit zu vereinheitlichen. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beizutreten.

Dass die einzelnen Kantone unterschiedliche Baubegriffe verwenden, gleiche Begriffe abweichend interpretieren und die Höhe eines Gebäudes anders messen, macht aus rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten keinen Sinn. Immer wieder führt die Begriffsvielfalt zu Schwierigkeiten und verteuert das Bauen unnötig. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) will dem Begriffswirrwarr ein Ende setzen: Sie enthält 30 Begriffe und Messweisen und definiert diese.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dieser Vereinbarung beizutreten. Einzig der Begriff "Geschossflächenziffer" soll nicht übernommen und stattdessen der Begriff "Ausnützungsziffer" beibehalten werden. So hält sich der Aufwand für Gemeinden, ihre Nutzungsplanung an die neuen Definitionen anzupassen, in Grenzen. Die Anpassungen können im Rahmen von ordentlichen Zonenplanrevisionen erfolgen. Auch die Bauwirtschaft profitiert von einheitlichen Baubegriffen, denn sie helfen, die Mehraufwendungen für Anpassungen zu senken und Bewilligungsverfahren zu beschleunigen.

Bereits sind die Kantone Graubünden, Bern und Freiburg der IVHB beigetreten. Damit die Vereinbarung gültig wird, müssen wenigstens sechs Kantone den Beitritt erklären. Weitere Kantone, namentlich Zürich, bereiten den Beitritt vor.

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