Vereinfachung dank harmonisierter Baubegriffe
:
Die Vielfalt baurechtlicher Begriffe und Messweisen verteuert das Bauen unnötig.
Der Regierungsrat will ganz im Sinne seiner Wachstumsinitiative die Begriffsvielfalt im Baurecht abbauen helfen und einem interkantonalen Konkordat beitreten, das zum Ziel hat, die Baubegriffe und Messweisen schweizweit zu vereinheitlichen.
Die Konferenz der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) hat am 22. September 2005 das Konkordat "Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)" beschlossen. Im Anhang des Konkordats werden die Baubegriffe und die Messweisen, die künftig für die ganze Schweiz gelten sollen, definiert. Die unterschiedliche Normenvielfalt im formellen Baurecht wird dadurch abgebaut (Deregulierung) und die Projektierungsarbeiten der Architekten und Architektinnen vereinfacht. Der Regierungsrat befürwortet einen Beitritt zum Konkordat. Bevor der Grosse Rat darüber beschliesst, wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Stellungnahmen können bis 31. Mai 2006 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung, Aarau, eingereicht werden. Die Unterlagen sind im Internet (www.ag.ch/vernehmlassungen) veröffentlicht.