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Verbesserter Schutz vor häuslicher Gewalt :
Kernelement ist eine zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle

Die Kommision für öffentliche Sicherheit des Grossen Rates heisst Massnahmen gegen die häusliche Gewalt gut.

Die Kommission für öffentliche Sicherheit hat die geplanten Massnahmen gegen häusliche Gewalt in der ersten Beratung gutgeheissen. Durch ein pro-aktives Vorgehen sollen zukünftig Opfer von häuslicher Gewalt besser geschützt und Gewaltausübende konsequenter zur Verantwortung gezogen werden.

Angesichts der immer häufiger auftretenden Fälle von häuslicher Gewalt war für die Kommission die Notwendigkeit der geplanten Massnahmen unbestritten. Zu Diskussionen Anlass gaben aber die Ausgestaltung und die Finanzierung einer neu zu schaffenden Anlauf- und Koordinationsstelle. Gemäss Kommissionsbeschluss soll diese Stelle nicht wie vom Regierungsrat vorgeschlagen je zur Hälfte von Kanton und Gemeinden, sondern vollumfänglich vom Kanton finanziert werden.

Das zurzeit im Kanton Aargau bestehende Unterstützungsangebot ist nicht ausreichend. Opfer häuslicher Gewalt können nur notdürftig geschützt werden. Gänzlich fehlt ein Auffang- und Beratungsangebot für Gewaltausübende, welche nur ungenügend zur Verantwortung gezogen werden können. Diese Lücken sollen nach dem Willen des Regierungsrats und der Sicherheitskommission geschlossen werden.

So soll das Beratungs- und Betreuungsangebot für alle, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verstärkt werden. Kernelement der Massnahmen ist eine zentrale Anlaufstelle, welche pro-aktiv die erste Beratung vornimmt und die weiterführenden Massnahmen koordiniert. Dazu gehört ein Trainingsprogramm, das Gewaltausübende zur Verhaltensänderung anleiten soll. Für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche ist eine Primärversorgung und eine therapeutische Nachbetreuung geplant.

Wo immer möglich sollen bestehende Institutionen und Einrichtungen die neuen Aufgaben übernehmen und so das vorhandene Know-how optimal einsetzen. Für die Schaffung der neuen Angebote wird mit jährlichen Kosten von rund 1,3 Millionen Franken gerechnet. Davon entfallen - gemäss dem von der Kommission neu definierten Verteilschlüssel - 57% auf den Kanton. 43% werden nach Massgabe der Einwohnerzahl auf die Gemeinden verteilt.

Das Geschäft gelangt voraussichtlich Ende März zur ersten Beratung in den Grossen Rat.

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