Verbesserte Tierseuchenbekämpfung
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Verkehrsscheine durch Begleitdokumente ersetzt
Die im Tierverkehr üblichen Verkehrsscheine werden auf den 1. Juli durch Begleitdokumente ersetzt. Von der Neuerung sind Tierhalterinnen und -halter betroffen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und im Gehege gehaltenes Wild besitzen.
Tiere können heute innert kurzer Zeit über grosse Distanzen transportiert werden. Im nationalen und internationalen Verkehr besteht zunehmend die Gefahr, dass Seuchen sehr schnell über grosse Distanzen verschleppt werden und verheerende Wirkungen entfalten. Das Eidgenössische Parlament hat deshalb eine Änderung des Tierseuchengesetzes beschlossen und die Vorschriften an die modernen Realitäten angepasst.
Die Einführung von Begleitdokumenten anstelle der bisherigen Verkehrsscheine auf den 1. Juli ist der erste Schritt einer tiefgreifenden Umgestaltung der Tierverkehrskontrolle in der Schweiz. Neu ist für die Tierhalter und Tierhalterinnen, dass sie die Begleitdokumente selber auszufüllen haben und zwar jedesmal, wenn ein oder mehrere Tiere den Betrieb vorübergehend oder endgültig verlassen.
Die nationale Tierverkehrsdatenbank, die Auskunft über alle Bewegungen von Nutztieren gibt, hilft ebenfalls der Seuchengefahr vorzubeugen.
Bis heute haben die lokalen Viehinspektoren und Viehinspektorinnen die Verkehrsscheine ausgestellt. Ihnen kam bei der Bekämpfung von Seuchen, die für Tier und Mensch gefährlich sind, eine grosse Bedeutung zu. Viehinspektorate und Verkehrsscheine haben sich in den letzten Jahrzehnten bestens bewährt, vermögen aber den Anforderungen im neuzeitlichen Tierverkehr nicht mehr vollständig zu genügen.
Das Begleitdokument, welches das Bundesamt für Veterinärwesen entworfenen hat, ist kein Tierpass, der ein Tier sein Leben lang begleitet. Es muss vor jeder Reise eines Tieres neu ausgestellt werden. Alle landwirtschaftlichen Betriebe erhalten bis zum 1. Juli einen Formularblock gratis zugestellt. Weitere Blöcke können bei den praktizierenden Tierärzten und Tierärztinnen gegen einen Unkostenbeitrag bezogen werden.
Alle Tiere, die mit einem Begleitdokument einen Betrieb verlassen, müssen eindeutig und dauerhaft markiert sein.