Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Unterschutzstellung des Schützenhauses Baden bestätigt :
Hoher gestalterischer und historischer Wert des Schützenhauses

Der Regierungsrat weist eine Beschwerde des Stadtrats Baden ab und bestätigt damit den Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS). Demnach ist das Schützenhaus Baden unter kantonalen Denkmalschutz zu stellen.

Die Abteilung Kultur des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) beschloss Ende letzten Jahres, das 1900/1901 errichtete Badener Schützenhaus an der Allmendstrasse unter kantonalen Denkmalschutz zu stellen. Sie stützte sich bei ihrem Entscheid auf Abklärungen der kantonalen Kommission für Denkmalpflege und Archäologie. Der Stadtrat Baden war mit der Unterschutzstellung nicht einverstanden und setzte sich dagegen mit einer Beschwerde beim Regierungsrat zur Wehr. Der Stadtrat machte geltend, dass die Unterschutzstellung des Schützenhauses die auf dem Areal geplante Überbauung "Belvédère" erschwere.

Der Regierungsrat hat die Beschwerde des Stadtrats Baden nun abgewiesen und damit den Entscheid der Abteilung Kultur gestützt. Diese hatte den historischen und gestalterischen Wert des Schützenhauses Baden als hoch beurteilt und daher das Schützenhaus als ein kantonal bedeutsames Schutzobjekt im Sinne des Kulturgesetzes eingestuft.

Der Regierungsrat ist zum Schluss gekommen, dass der Entscheid der Abteilung Kultur rechtmässig ist und diese ihr Ermessen korrekt ausgeübt hat. Bezüglich der Erschwerung der Überbauung "Belvédère" hält der Regierungsrat fest, dass der Stadtrat die Sondernutzungsplanung für die Überbauung zurzeit zurückgestellt hat. Die Unterschutzstellung kann somit noch in die Planung einfliessen, zumal das Siegerprojekt eine Variante mit integriertem Schützenhaus vorsieht.

  • Staatskanzlei
  • Regierungsrat