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Unterkünfte für Asylbewerber gesucht :
Kreisschreiben des Gesundheitsdepartements

Alle kantonalen Asylbewerber-Unterkünfte sind voll belegt. Der Kanton muss daher in naher Zukunft weitere Zuweisungen von Asylsuchenden an die Gemeinden vornehmen.

Wie das Bundesamt für Flüchtlinge vor kurzem bekanntgab, hat die Zuwanderung von Asylsuchenden innert nur eines Jahres über 30% zugenommen. Von diesem Anstieg ist, wie alle andern Kantone, auch der Aargau betroffen. Gemäss Asylverordnung beträgt der Anteil an Zuweisungen für den Kanton Aargau 7,4 %.

Obschon der Kantonale Sozialdienst für neue Unterkünfte besorgt war, als sich die Entwicklung abzuzeichnen begann, fehlen heute Unterbringungsplätze. Zurzeit werden pro Woche rund 50 Personen zugewiesen, während nur wenige Ausschaffungen oder freiwillige Heimreisen erfolgen. Trotz der 300 zusätzlichen Plätze, die einige Gemeinden erfreulicherweise in den letzten Monaten bereitgestellt haben, sah sich das Gesundheitsdepartement gezwungen, mit einem Kreisschreiben an die aargauischen Gemeinden zu gelangen, um auf die schwierige Lage aufmerksam zu machen. Alle kantonalen Unterkünfte sind voll belegt und der Kantonale Sozialdienst wird nicht umhin kommen, in naher Zukunft weitere Zuweisungen von Asylsuchenden an die Gemeinden vorzunehmen. Gemäss Verordnung über die Unterbringung von Asylbewerbern vom 26. März 1990 und 29. April 1991 besteht eine Übernahmepflicht für die Gemeinden. Zuerst wird man an jene Gemeinden gelangen, welche zurzeit weniger Asylsuchende beherbergen, als dies gemäss der gesetzlichen Grundlagen möglich ist.

  • Staatskanzlei