Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Umsetzung Raumplanungsgesetz im kantonalen Baugesetz

Die Grossratskommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt den Vorschlägen des Regierungsrats zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich der Raumplanung in zweiter Lesung zu.

In erster Lesung hatte die Kommission UBV im März 2016 zahlreiche und tiefgreifende Änderungen gegenüber dem Umsetzungsvorschlag des Regierungsrats beantragt. In zweiter Lesung zeigt sich nun eine Kommissionsmehrheit zufrieden mit dem regierungsrätlichen Entwurf. Als einzige Anpassung beantragt die Kommission UBV, dass das Recht der Gemeinden zum Abschluss verwaltungsrechtlicher Verträge bei Planungsvorteilen ausdrücklich im Baugesetz festgehalten werden soll.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verlangt von den Kantonen Massnahmen zur Verflüssigung des Baulands. Zu diesen Massnahmen gehören insbesondere die Einführung einer Mehrwertabgabe bei Einzonungen und die Möglichkeit, für bestimmte Grundstücke eine Baupflicht zu verfügen, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur zweiten Beratung im Grossen Rat wird dem Bundesgesetz, der Wirtschaft und der Natur Rechnung getragen.

Die Vorlage wird voraussichtlich im September 2016 im Grossen Rat behandelt.

  • Grosser Rat