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Trennung im gegenseitigen Einvernehmen :
Erstinstanzlich verurteilter Jurist verlässt den Buchenhof per sofort

Das Baudepartement und der wegen versuchter Erpressung erstinstanzlich verurteilte Jurist seiner Rechtsabteilung haben vereinbart, das Anstellungsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis aufzulösen.

Am letzten Mittwoch hatte das Bezirksgericht Aarau einen Juristen des Baudepartements wegen versuchter Erpressung im Rahmen einer privaten Tätigkeit zu neun Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der betreffende Mitarbeiter zieht den Fall ans Obergericht weiter.

Das Baudepartement und der Jurist sind nun zum Schluss gekommen, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen per Ende August 2004 aufzulösen. Der Mitarbeiter der Rechtsabteilung wird ab sofort nicht mehr an seinem Arbeitsplatz im Buchenhof tätig sein, jedoch bis Ende Juni noch projektbezogene Arbeiten erledigen.

Für den Fall eines rechtskräftigen Freispruchs in zweiter oder dritter Instanz (Obergericht bzw. Bundesgericht) behalten sich beide Parteien eine Neubeurteilung der Situation vor.

  • Staatskanzlei