Tötungsdelikt Niederlenz (Nachtrag)
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4-jähriges Mädchen wurde Opfer eines Tötungsdelikts. Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren gegen den Vater des Mädchens.
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen den 44-jährigen Vater des in Niederlenz getöteten Mädchens eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet und wird Untersuchungshaft beantragen.
Am Sonntagabend wurde ein 4-jähriges Mädchen tot an ihrem Wohnort in Niederlenz aufgefunden. Das Kind erlag den ihm zugefügten Stichverletzungen in den Brustbereich. Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Aargau haben Experten beigezogen und arbeiten mit Hochdruck daran, das Tatgeschehen zu rekonstruieren und den Tatablauf zu klären. Nach ersten Erkenntnissen ist der Vater des verstorbenen Mädchens dringend dieser Tat verdächtigt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen den beschuldigten Vater des Kindes ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet.
Zurzeit ist der Beschuldigte noch in intensiver ärztlicher Behandlung und befindet sich in einer überwachten Intensivstation. Der Beschuldigte ist aus gesundheitlichen Gründen nach wie vor nicht einvernahmefähig. Sobald es der Gesundheitszustand des Beschuldigten zulässt, wird ihm die Staatsanwaltschaft gestützt auf die in der Zwischenzeit gewonnene Erkenntnisse formell die Untersuchungshaft eröffnen und einen Haftantrag beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht stellen.
Die Ehefrau des Beschuldigten befindet sich ebenfalls nach wie vor an einem anderen Ort stationär in ärztlicher Behandlung, konnte allerdings bereits befragt werden. Aus ermittlungstaktischen Gründen können hierzu keine Details bekannt gegeben werden. Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor von einem Familiendrama aus.
(Vergleiche auch Medienmitteilung der Kantonspolizei Aargau vom 2. Februar 2015)