Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Tötungsdelikt Niederlenz (2. Nachtrag)

Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft gutgeheissen.

Am Sonntagabend, 1. Februar 2015, wurde ein 4-jähriges Mädchen tot an ihrem Wohnort in Niederlenz aufgefunden. Das Kind erlag den ihm zugefügten Stichverletzungen in den Brustbereich. Die 43-jährige Ehefrau wies leichte Verletzungen auf. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen den Vater des Mädchens wegen vorsätzlicher Tötung an seinem Kind und wegen versuchter Tötung an seiner Ehefrau.

Der Beschuldigte konnte zur Sache befragt werden und ist nicht geständig.

Der von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gestellte Antrag auf drei Monate Untersuchungshaft wurde vom Zwangsmassnahmengericht gutgeheissen. Der Beschuldigte, der sich nach der Tat selbst verletzt hatte, konnte vom Spital in einen Haftplatz mit medizinischer Betreuung verlegt werden.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres