Teilrevision des Finanzausgleichs
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Vernehmlassung eröffnet
Das Finanzausgleichsgesetz wird einer Teilrevision unterzogen. Die Mechanismen des Finanzausgleichs sollen so angepasst werden, dass der Grosse Rat und der Regierungsrat flexibler auf Veränderungen reagieren können. Damit wird ein effizienter Mitteleinsatz sichergestellt.
Bisher setzte der Grosse Rat bei der Beschlussfassung über den Voranschlag jeweils den jährlichen Zuschlag von bis zu 3 % der ordentlichen Kantonssteuer für den Finanzausgleich fest. Nun soll er die Möglichkeit erhalten, auf diesen Steuerzuschlag zu verzichten.
Mit der Revision wird dem Regierungsrat zudem das Recht eingeräumt, künftig für die Ausrichtung der ordentlichen Beiträge an die Gemeinden auch die Mittel des Finanzausgleichsfonds zu verwenden. Allerdings darf er nur den Anteil des Fonds in Anspruch nehmen, der das Total der ausgerichteten Beiträge der beiden vorausgegangenen Jahre übersteigt.
Die Vernehmlassung zu dieser Teilrevision dauert bis Ende Juni 2003. Die umfassendere Revision des Finanzausgleichs erfolgt im Rahmen des dritten Paketes der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden.