Submissionsdekret: Erhöhung der Schwellenwerte
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Gleich lange Spiesse für den Aargau
Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren über eine Teilrevision des Submissionsdekrets eröffnet. Mit der Revision sollen primär die Schwellenwerte für die öffentliche Ausschreibung von Aufträgen der öffentlichen Hand erhöht werden. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 15. August 1999.
Eine Uebersicht über die Schwellenwerte in den Nachbarkantonen zeigt, dass die Werte, ab denen eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist, dort höher sind. In der Praxis bedeutet dies, dass der Marktzugang für ausserkantonale Anbietende im Aargau einfacher ist, als dies umgekehrt für aargauische Anbietende in den andern Kantonen der Fall ist. Aargauische Anbietende sind in den andern Kantonen benachteiligt. Das soll geändert werden.
Der Bund tendiert zu einer Vereinheitlichung der Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens in den Kantonen. Die Wettbewerbskommission kommt in einer im Entwurf vorliegenden Empfehlung zum Schluss, dass aus Sicht des Binnenmarktes Schweiz der Schwellenwert für die Ausschreibung beim Bauhauptgewerbe bei bis Fr. 300'000.-- liegen sollte. Dienstleistungen, Lieferungen und Beschaffungen des Baunebengewerbes wären ab Fr. 150'000.-- öffentlich auszuschreiben.
Der Regierungsrat unterbreitet zwei Vorschläge:
1. Uebernahme der Schwellenwerte gemäss
Empfehlung Wettbewerbskommission.
(150'000.-- / 300'000.--)
2. Anheben der Schwellenwerte auf das Niveau
der Nachbarkantone.
(250'000.-- / 500'000.--)
Werden die Schwellenwerte gemäss Variante 2 angepasst, so muss neu auch das Einladungsverfahren vorgeschrieben werden. Ab den Schwellenwerten gemäss Variante 1 wären mindestens drei Anbietende zur Angebotsabgabe einzuladen. Bisher war es der Vergabestelle freigestellt, ein solches Verfahren durchzuführen.
Eine Aenderung wird ferner für die Zuschlagskriterien (§ 18 SubmD) vorgeschlagen: Werden keine Zuschlagskriterien genannt, so sollen die Qualität und der Preis für den Zuschlag massgebend sein.