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Strassenverkehrsamt prüft Nutzfahrzeuge in Wettingen :
Eine Dienstleistung für die Region

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens mit der EU sind schwere Nutzfahrzeuge auch in der Schweiz jährlich zu prüfen. Die Regionalen Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen (RVBW) stellen dem Strassenverkehrsamt ab 1. Januar 2002 ihre vollständig eingerichtete Prüfstrasse zur Verfügung.

Die Schweiz hat sich mit dem Landverkehrsabkommen verpflichtet, die Richtlinie 96/96/EG über die technische Überwachung von Fahrzeugen nach einer Übergangsregelung von zwei Jahren umzusetzen. Das bedeutet, dass die Prüfungsintervalle für schwere Fahrzeuge für den Gütertransport (über 3,5 t) von bisher vier, drei und zwei Jahren generell auf ein Jahr verkürzt werden.

Im Kanton Aargau sind rund 9'000 Lastwagen, Sattelschlepper und schwere Anhänger (inkl. Sattelanhänger) immatrikuliert. Damit der Vollzug der EG-Richtlinie rechtzeitig möglich ist und an der Grenze keine Schwierigkeiten für Schweizer Trans-porteure entstehen, muss die Prüfkapazität des Strassenverkehrsamtes für schwere Fahrzeuge erhöht werden.

Mit der Zusammenarbeit (Mietvertrag für 10 Jahre) zwischen den RVBW und dem Strassenverkehrsamt wird die bereits vorhandene Infrastruktur im Bushof RVBW optimal genutzt und der Kanton Aargau kann vorläufig auf den Ausbau seiner eigenen Prüfanlagen verzichten. Die vom Strassenverkehrsamt im Bushof seit 1986 gemieteten Büroräumlichkeiten für theoretische und praktische Führerprüfungen werden neu auch für administrative Zwecke im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen genutzt.

Die Fahrzeughalter/innen der Bezirke Baden, Zurzach und Bremgarten (östlich der Reuss) können somit ihre schweren Nutzfahrzeuge und Lieferwagen ab Januar 2002 neu auch im Bushof RVBW in Wettingen prüfen lassen. Das heisst, sie können wählen, ob sie ihr Fahrzeug in Wettingen oder Schafisheim prüfen lassen wollen. Vom Strassenverkehrsamt erhalten Sie wie bisher eine Voranzeige für die periodische Fahrzeugprüfung.

  • Staatskanzlei