Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung :
Regierungsrat setzt ausserordentliche Staatsanwältin ein

Für die Durchführung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Aargauer Staatsanwältin hat der Regierungsrat eine ausserordentliche Staatsanwältin eingesetzt.

Im Strafverfahren gegen eine Staatsanwältin des Kantons Aargau wegen fahrlässiger Tötung hat der Regierungsrat in Anwendung von § 7 Abs. 3 lit. a EG StPO auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Aargau mit Verfügung vom 31. Januar 2012 Frau Sara Schödler, stv. Leiterin der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, als ausserordentliche Staatsanwältin eingesetzt.

Frau Sara Schödler übernimmt damit die Verfahrensherrschaft und leitet sämtliche weitere Untersuchungshandlungen, die zur Klärung des Unfallhergangs getätigt werden müssen. Die Einsetzung einer ausserkantonalen Staatsanwältin als Verfahrensleiterin gewährleistet die Unabhängigkeit der Untersuchung.

Die beschuldigte Aargauer Staatsanwältin wurde bei der Frontalkollision am 17. Januar 2012 selbst verletzt und ist bis auf weiteres arbeitsunfähig. Ob sie weiterhin als Staatsanwältin arbeiten wird, ist aufgrund der Ergebnisse des Strafverfahrens unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu entscheiden.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat