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Strafverfahren gegen Reinhard Gloor :
Abschluss des Untersuchungsverfahrens

In der Strafuntersuchung gegen Reinhard Gloor im Zusammenhang mit Zahlungen der ABB Immobilien AG wurde das Untersuchungsverfahren abgeschlossen. Das Verfahren ist der Staatsanwaltschaft zur weiteren Behandlung weitergeleitet worden.

Aufgrund der publik gewordenen Zahlung der ABB Immobilien AG an ihn Ende 1997 beantragte Reinhard Gloor die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen sich. Das daraufhin eingeleitete Untersuchungsverfahren ist abgeschlossen. Die konkreten Umstände, die zur Zahlung der ABB Immobilien AG führten, sowie die Absichten und Vorstellungen der beteiligten Personen wurden erhoben.

Die strafrechtliche Bewertung des Untersuchungsresultats obliegt der Staatsanwaltschaft und allenfalls dem Gericht. Das ist nicht einfach, da das vor der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts per 1. Mai 2000 geltende Recht zur Anwendung kommt und Lehre und Praxis zum alten Recht nicht eindeutig sind. Das Untersuchungsamt beantragt der Staatsanwaltschaft die gerichtliche Beurteilung des Sachverhaltes.

Das Untersuchungsamt des Kantons Aargau weist ausdrücklich darauf hin, dass für Reinhard Gloor bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

  • Staatskanzlei