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Standorte für Mobilfunkantennen koordinieren :
Vereinbarung verhindert Antennenwald und beschleunigt die Verfahren.

Das Baudepartement des Kantons Aargau und die Mobilfunk-Unternehmen vereinbaren - erstmals in der Schweiz - ein koordiniertes Vorgehen. Den Betreibern soll ermöglicht werden, vermehrt Gemeinschaftsantennen zu erstellen, aber gleichzeitig die Landschaft zu schonen.

Das mobile Telefon erlebt mit dem liberalisierten Telekommarkt einen erheblichen Aufschwung. Um die Bedürfnisse der Kunden abzudecken und um die Konzessionsbedingungen zu erfüllen, müssen die Unternehmen innert kürzester Zeit eine Reihe neuer Antennen erstellen. Die zusätzlichen Standorte können rasch zu einer erheblichen Landschaftsbelastung führen, wenn im gleichen Gebiet mehrere Masten aufgestellt werden. Das Baudepartement hat schnell reagiert. Es hat die Firmen Swisscom, Diax, Orange und Sunrise an einen Tisch gerufen, um eine übergeordnete Koordination der Standorte zu erreichen und das Bewilligungsverfahren zu beschleunigen.

Diese Verhandlungen stellten hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Es galt, unterschiedliche technische Bedingungen, Frequenzen und Firmenstrategien zu berücksichtigen. Auch die Vertraulichkeit der einzelnen Netzplanungen musste gewahrt werden. Trotz dieser Schwierigkeiten konnte eine freiwillige Vereinbarung mit den Netzbetreibern erreicht werden. In Zukunft wird die Koordinationsstelle Baugesuche der Abteilung Raumplanung die Netzplankoordination übernehmen. Das Ziel ist eine optimale Versorgung des Aargaus bei gleichzeitiger Schonung der Landschaft. Eine wichtige Rolle wird der vermehrte Einsatz von Gemeinschaftsantennen bilden.

Die Abmachung hat Signalwirkung für andere Kantone. Die beschlossenen Massnahmen dürften auch dort in ähnlicher Form bald zum Tragen kommen.

Die Koordination der Antennenstandorte durch den Kanton betrifft den Bereich ausserhalb der Bauzone. Innerhalb der Bauzone ist die Gemeinde zuständig. Hier stehen andere Probleme im Vordergrund.

Zur Zeit läuft bei den Kantonen die Vernehmlassung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Mit diesem Erlass sollten Unsicherheiten über die Auswirkungen von Antennen beseitigt werden. Die Abteilung Umweltschutz berät die Gemeinden schon heute in diesen Fragen.

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