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Stärkung des Aargauer Föderalismus :
Regierungsrat für vollumfängliche Umsetzung von GAT III

Der Regierungsrat will das paritätisch zwischen Kanton und Gemeinden erarbeitete 3. Paket des Projekts Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden vollumfänglich umsetzen. Für den Aargauer Föderalismus bringt es klare Vorteile. Diese Einschätzung gilt auch unter Berücksichtigung der NFA, die mit GAT III in einem direkten Zusammenhang steht.

In der Beantwortung der Interpellation Marcel Guignard, Aarau, vom 14. Dezember 2004 betreffend Auswirkungen der NFA auf GAT III und die Gemeinden, die der Grosse Rat für dringlich erklärte, macht der Regierungsrat deutlich, dass die Ausführungsgesetzgebung des Bundes zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) noch nicht feststeht. Der Regierungsrat kann daher zum heutigen Zeitpunkt lediglich eine vorläufige Beurteilung vornehmen.

Die konkreten Auswirkungen der NFA auf Kanton und Gemeinden hängen von der zu erarbeitenden kantonalen Ausführungsgesetzgebung ab. Die Gesetzgebungsarbeiten starten im Frühling, sobald mehr Informationen über das Ausführungsrecht des Bundes vorliegen. Der Regierungsrat schlägt drei Lösungsansätze für die Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung zur NFA vor. Sie sollen im Rahmen der NFA-Umsetzung unter Beizug der Gemeinden konkretisiert werden:

1. Die NFA-Umsetzung soll fair erfolgen und soll nicht zu einem Leistungsabbau führen.

2. Die Auswirkungen der NFA auf das GAT III sollen ausgeglichen werden.

3. Die NFA-Gesamtwirkung soll grundsätzlich je hälftig zwischen Kanton und Gemeinden geteilt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine Entlastung oder Belastung handelt.

Die voraussichtlichen Auswirkungen der NFA im Bereich AHV/IV und Ergänzungsleistungen auf das GAT III werden ab Inkrafttreten der NFA berücksichtigt. Sie sollen so kompensiert werden, dass keiner der beiden Partner, weder der Kanton noch die Gemeinden, nach GAT III und NFA-Umsetzung zulasten des andern Partners bevorteilt ist.

Der Regierungsrat spricht sich mit Nachdruck für die Umsetzung des GAT III aus, das voraussichtlich im Februar 2005 in 2. Lesung vom Grossen Rat behandelt wird. Wesentliche Aufgabenentflechtungen zwischen Kanton und Gemeinden werden ermöglicht und der Aargauer Föderalismus kann entscheidend gestärkt werden.

  • Staatskanzlei