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Staatsrechtliche Beschwerde gegen Zentralgefängnis :
Vernehmlassung des Kantons

Grosser Rat und Regierungsrat halten in der beim Bundesgericht eingereichten Vernehmlassung zur staatsrechtlichen Beschwerde der SVP gegen das Zentralgefängnis in Lenzburg fest, dass der Grossratsbeschluss vom 21. Juni 2005 betreffend Projektgenehmigung und Verpflichtungskredit zu Recht nicht dem fakultativen Referendum unterstellt worden ist.

Die SVP des Kantons Aargau und zwei Grossräte haben beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das Zentralgefängnis in Lenzburg eingereicht. Die Beschwerdeführenden machen dabei geltend, dass die Projektgenehmigung und der Verpflichtungskredit für das Zentralgefängnis dem Volk zur Abstimmung hätten unterbreitet werden müssen.

Der Grosse Rat und der Regierungsrat halten demgegenüber in der heute beim Bundesgericht eingereichten Stellungnahme fest, dass mit der vom Volk am 24. November 2002 angenommenen Änderung der Strafprozessordnung auch die ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den abschliessenden Beschluss des Grossen Rates über das Zentralgefängnis geschaffen worden ist.

Diese Änderung der Strafprozessordnung war nötig geworden, um die in der neuen Kantonsverfassung festgelegten verschärften Voraussetzungen für den Ausschluss des Finanzreferendums bei Bauten für den Straf- und Massnahmenvollzug zu erfüllen. Der Zweck dieser Gesetzesänderung wurde im Gesetzgebungsverfahren offen dargelegt. Der Wortlaut der einschlägigen Bestimmung macht ebenfalls deutlich, dass der Grosse Rat auch über das geplante Zentralgefängnis in Lenzburg abschliessend entscheiden können soll.

Die einschlägige Bestimmung war unbestritten. Nachdem bereits zuvor im Jahr 2000 die Änderung des Richtplanes betreffend den heutigen geplanten Standort des Zentralgefängnisses in Lenzburg verabschiedet und publiziert worden war, hat das Stimmvolk in Kenntnis der Sachlage die Finanzkompetenz für das Zentralgefängnis an den Grossen Rat delegiert. Eine einmal dem Grossen Rat übertragene Kompetenz kann und soll nicht mehr an den Souverän zurück gegeben werden.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres