Staatsbeitrag an unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen
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Rahmen- und Leistungsverträge sind unterzeichnet
Im Mai 2003 hat der Kanton Aargau Rahmen- und Leistungsverträge über die Verteilung des Staatsbeitrages an unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen mit den drei im Aargau tätigen Arbeitnehmerdachorganisationen AGB, VAA und SYNA, dem Aargauischen Anwaltsverband, der Frauenzentrale Aargau sowie der Aargauischen Evangelischen Frauenhilfe abgeschlossen.
Mit dem Budget 2003 bewilligte der Grosse Rat einen Kredit von 100'000 Franken für Beiträge an Organisationen, die unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen betreiben. Die Möglichkeit, beim Departement des Innern ein entsprechendes Beitragsgesuch zu stellen, nutzten die im Aargau tätigen Arbeitnehmerdachorganisationen AGB, VAA und SYNA, der Aargauische Anwaltsverband, die Frauenzentrale Aargau sowie die Aargauische Evangelische Frauenhilfe.
Nach einer Überprüfung der Beitragsvoraussetzungen konnten nun im Mai 2003 mit allen sechs interessierten Organisationen Rahmenverträge auf fünf Jahre und Leistungsverträge auf ein Jahr abgeschlossen werden. Dabei werden in einem ersten Schritt insgesamt 25'000 Franken als Pauschalbeitrag an die Organisationen verteilt. Die restlichen 75'000 Franken werden im November proportional nach dem Zeitaufwand für die Rechtsauskünfte ausgerichtet.