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Staatsarchiv wird unselbständige Anstalt :
Transfer von Staatskanzlei zum Departement Bildung, Kultur und Sport

Im Zuge der sukzessiven Umsetzung der Staatskanzlei-Reform SK 2005 wird das Staatsarchiv aus der Staatskanzlei ausgegliedert und zur unselbständigen Anstalt. Ab 1. Mai 2005 wird das Staatsarchiv in seiner neuen Rechtsform dem Departement Bildung, Kultur und Sport unterstellt.

Mit SK 2005 erfolgt eine Stärkung der regierungsrätlichen Stabsarbeit durch die Konzentration der Staatskanzlei auf die Führungsunterstützung für den Regierungsrat bzw. die Regierungsstabsfunktionen.

In Rahmen der organisatorischen Umsetzung von SK 2005 wird das Staatsarchiv aus der Staatskanzlei herausgelöst und dem Departement Bildung, Kultur und Sport unterstellt. Damit können die verwaltungsinternen Synergien im Bereich der Kulturaktivitäten optimal genutzt werden. Zur Stärkung seiner Stellung und der erforderlichen betrieblichen Unabhängigkeit wird das Staatsarchiv zudem als unselbständige Anstalt ausgestaltet.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Staatskanzlei