Sperrung der Bäderstrasse und der "Schiefen Brücke"
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Baden-Ennetbaden: Entscheide des Regierungsrates
Die Bäderstrasse in Baden und die "Schiefe Brücke" zwischen Baden und Ennetbaden sind für den Individualverkehr zu sperren. Der Regierungsrat hat eine diesbezügliche Petition behandelt und die Beschwerden gegen die letztjährigen Entscheide des Stadtrates Baden und des Baudepartements abgewiesen.
Gegen die durch den Stadtrat Baden und das Baudepartement im vergangenen Sommer angeordneten Fahrverbote für Autos und Motorräder (ausgenommen öffentlicher Bus und Taxis) wurden beim Regierungsrat zwei Beschwerden erhoben. Zudem forderte eine von 60 Personen unterzeichnete Petition die Abweisung aller Beschwerden gegen die Strassensperrung.
Der Regierungsrat hat nun die Petition beantwortet und die Beschwerden aufgrund der rechtlichen Vor-gaben früherer Verfahren, des regionalen Verkehrskonzeptes und der zahlreichen auf dem Spiel stehenden, teilweise widersprüchlichen Bedürfnisse beurteilt. Zu berücksichtigen waren insbesondere die Anliegen der betroffenen Bevölkerung, des Bäderquartiers, des Gewerbes, der Busbetriebe sowie der möglichst umweltverträglichen und reibungslosen Verkehrsführung.
Die vorgenommene umfassende Interessenabwägung ergab, dass die für die Strassensperrung sprechenden öffentlichen Interessen die dagegen sprechenden öffentlichen und privaten Interessen klar überwiegen. Folglich erweisen sich die Verkehrsbeschränkungen als verhältnismässig und daher als rechtmässig.
Der Entscheid des Regierungsrates kann von den Verfahrensbeteiligten innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.