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Schwäne erfolgreich von Wieslandflächen vertrieben :
Behörden und Direktbetroffene beurteilen die Wirkung der erfolgten Abschüsse positiv

Die Abschussbewilligung für Höckerschwäne auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in Rottenschwil ist Ende April abgelaufen. Es wurden sechs Tiere erlegt mit dem Ziel, die Verbleibenden zu vertreiben ? mit Erfolg. Die betroffenen Nutzflächen wurden gemieden und die Schwäne sind in kurzer Zeit deutlich scheuer geworden. In den kommenden Monaten wird mit Fachleuten über das zukünftige Vogelmanagement im Aargau diskutiert.

Der Winterbestand der Höckerschwäne am Reusstaler Flachsee war mit rund 60 Tieren hoch und überstieg die Kapazität des natürlichen Lebensraums. Entstanden ist die Überpopulation, weil die Tiere im Naturschutzgebiet von den Erholungssuchenden seit Jahren intensiv gefüttert werden. Das natürliche Nahrungsangebot wurde zu knapp, und die Schwäne liessen sich deshalb im Frühjahr über Wochen auf nahegelegenen Wieslandflächen nieder. Auf einzelnen Feldern konnten über 40 Schwäne aufs Mal bei der Futtersuche beobachtet werden.

Die Verantwortlichen der Sektion Jagd und Fischerei im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) haben deshalb nach Absprache mit den betroffenen Verbänden und Fachstellen beschlossen, als Sofortmassnahme einzelne Höckerschwäne abzuschiessen und damit die Übrigen nachhaltig zu vertreiben.

Insgesamt sechs Schwäne wurden bis Ende März erlegt. Diese Massnahme zeigte die erhoffte Wirkung. Durch den Abschuss einzelner Tiere wurden die anderen deutlich scheuer. Ein Gebiet wurde fast vollständig gemieden. In einem anderen Gebiet wichen die Schwäne bei Annäherung und nach Schreckschüssen zurück ins Wasservogelschutzgebiet und mieden die landwirtschaftliche Nutzfläche für einige Zeit. Zudem führten die Abschüsse zu einer Verteilung der Schwäne in andere Gebiete der Reussebene.

Die kantonale Jagd- und Fischereiverwaltung hat mit Blick auf den kommenden Winter beschlossen, mit den betroffenen Fachverbänden und -stellen ein übergeordnetes Konzept für den Umgang mit Konfliktarten wie dem Höckerschwan zu erarbeiten. Hauptaugenmerk soll auf die Ursachen der Problemsituationen gelegt werden. So sind Fütterungsverbote oder -einschränkungen zu diskutieren, damit die Tierbestände nicht derart anwachsen, dass die verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen das tragbare Mass überschreiten. Regulative Eingriffe, soweit jagdrechtlich möglich, sollen in jedem Fall so zurückhaltend wie möglich erfolgen. "Es ist darauf zu achten, dass die getroffenen Massnahmen von nachhaltiger Wirkung und mit den Anforderungen des modernen Wildtiermanagements kompatibel sind", betont René Urs Altermatt, Leiter der Sektion Jagd und Fischerei im BVU.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt