Schutz für Hauspersonal
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Regierungsrat verabschiedet neuen Normalarbeitsvertrag
Im Bereich Hausarbeit sind die Arbeitsverhältnisse häufig ungenügend geregelt. Das Obligationenrecht sieht vor, dass die Kantone Normalarbeitsverträge für Hauspersonal erlassen. Die Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags gelten, wenn zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen. Ab 1. Januar 2009 gilt im Kanton Aargau ein neuer Normalarbeitsvertrag, der denjenigen aus dem Jahr 1985 ersetzt.
Ein Normalarbeitsvertrag gilt unmittelbar für die ihm unterstellten Arbeitsverhältnisse. Die Parteien können aber schriftlich oder mündlich von den Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) abweichende Vereinbarungen treffen. Wenn von einzelnen Bestimmungen des NAV Hauspersonal zuungunsten des Hauspersonals abgewichen wird, so muss diese Vereinbarung schriftlich erfolgen, damit sie gültig ist.
Der geltende NAV Hauspersonal datiert von 1985. Seither haben sich verschiedene gesetzliche Grundlagen geändert. Dies betrifft unter anderem das Obligationenrecht und das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Auch das Arbeitsgesetz, an welches sich der NAV Hauspersonal in vielen Bereichen anlehnt, hat seit 1985 mehrere Revisionen erfahren. Aus diesen Gründen wurde eine Totalrevision des Normalarbeitsvertrags notwendig.
Bei der Revision wurde auch der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz modernisiert. Die Benutzerfreundlichkeit wurde erhöht und eine sprachliche Modernisierung vollzogen.
Ein erster Entwurf des neuen Normalarbeitsvertrags wurde im Frühsommer dieses Jahres bei den massgebenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden in die Anhörung gegeben. Aufgrund der Rückmeldungen wurde der Entwurf angepasst und am 19. November 2008 vom Regierungsrat verabschiedet.
Der NAV Hauspersonal enthält:
- Bestimmungen über Lohn und Leistungen bei Verhinderung an der Arbeitsleistung,
- Bestimmungen über Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit, Weiterbildung und Ferien,
- Bestimmungen über Schwangerschaft und Mutterschaft,
- Bestimmungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Bei der Beschäftigung von Hauspersonal sind neben dem Normalarbeitsvertrag weitere Bestimmungen zu beachten. Diese betreffen unter anderem die Sozialversicherungen, das Verbot der Schwarzarbeit und allenfalls fremdenpolizeiliche Bestimmungen. Ein Merkblatt zum NAV Hauspersonal gibt einen Überblick dazu.
Das Merkblatt und die ab 1. Januar 2009 geltende Fassung des Normalarbeitsvertrags können unter folgendem Link eingesehen werden: Dossier Hauspersonal.