Schöne Bescherung für Aarau
:
Definitive Öffnung des Sauerländertunnels von Bundesratsentscheid abhängig
Das Verwaltungsgericht hat in den Beschwerdeverfahren gegen die Teilsperrung der Altstadt einen Zwischenentscheid gefällt: Zuständig für die Beurteilung der Verkehrsanordnung ist nicht das Verwaltungsgericht, sondern der Bundesrat. Solange dieser nicht entschieden hat, ist die definitive Öffnung des Sauerländertunnels nicht möglich.
Die Baubewilligung für den Sauerländertunnel schreibt vor, dass mit der Inbetriebnahme des Tunnels die Altstadt von Aarau gesperrt werden muss. Dementsprechend hat der Regierungsrat am 14. August 2002 die Teilsperrung der Altstadt verfügt. Dagegen sind diverse Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen.
Das Verwaltungsgericht hat nun in einem Zwischenentscheid festgestellt, dass sich die Beschwerden sowohl gegen die baulichen Massnahmen richteten wie auch gegen die Verkehrsanordnungen. Soweit Verkehrsanordnungen streitig seien, sei der Bundesrat Beschwerdeinstanz und nicht das Verwaltungsgericht. Das Gericht hat daher die Beschwerden in diesem Punkt an den Bundesrat weitergeleitet. Es will den bundesrätlichen Entscheid abwarten, bevor es die übrigen, davon abhängigen Beschwerdepunkte beurteilt.
Solange der Entscheid des Bundesrats nicht vorliegt und die Verkehrsanordnungen nicht rechtsgültig werden, ist eine definitive Öffnung des Sauerländertunnels nicht möglich.