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Schliessung von 14 Kantonspolizeiposten :
Polizeiliche Sicherheit bleibt gewährleistet

Mit der laufenden Reorganisation der Kantonspolizei werden die mobilen Einheiten verstärkt und Regionenzentren gebildet. Im Gegenzug soll das bestehende Polizeipostennetz verkleinert werden. Der Regierungsrat hat der Schliessung von 14 Ein- und Zweipersonenposten zugestimmt.

Das geltende Recht sieht in § 4 des Gesetzes über die Organisation der Kantonspolizei vom 8. März 1955 vor, dass an jedem Bezirkshauptort ein Posten der Kantonspolizei besteht. Im Weiteren sind Polizeikreise mit Polizeiposten zu bilden, die sicherstellen, dass ein wirksamer Schutz und eine intensive Verbrechensbekämpfung gewährleistet sind. Leitsatz 8 für die neue polizeiliche Sicherheitsarchitektur ("Horizont 2003") legt gemäss Beschluss vom 25. Juni 2002 des Gros-sen Rates fest, dass für alle Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner die maximale Distanz ab Wohnort zum nächsten kantonalen Polizeiposten 10 km beträgt.

Gestützt auf diese Grundlagen beschloss nun der Regierungsrat die gestaffelte Schliessung der Polizeipos-ten Villigen, Merenschwand, Villmergen, Aarburg, Kölliken, Kaiseraugst, Wildegg, Murgenthal, Aarau-Telli, Buchs, Küttigen, Fahrwangen, Schinznach-Dorf und Lengnau bis April 2004. Zuvor hatte der Vorsteher des Departementes des Innern die von den Veränderungen betroffenen 55 Gemeinden zu insgesamt zehn Informationsveranstaltungen eingeladen und ihnen Gelegenheit geboten, sich zu den Postenschliessungen schriftlich zu äussern. 38 Gemeinden reichten eine Stellungnahme ein. 21 Gemeinden stimmten den neuen Polizeikreisen und der Schliessung des bisherigen Postens zu, teilweise mit Bedauern und Bedingungen betreffend Zeitpunkt der Schliessung. Insgesamt 17 Gemeinden lehnten die Schliessung des bisherigen Polizeipostens und die Zuordnung zu einem neuen Polizeikreis grundsätzlich oder mindestens zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Nach Auffassung des Regierungsrates enthielten die ablehnenden Stellungnahmen der Gemeinden keine Begründungen, wonach eine wirksame Versorgung durch die Kantonspolizei mit den neuen Polizeikreisen nicht mehr gewährleistet wäre. Die Luftliniendistanz zum nächsten Posten der Kantonspolizei beträgt in allen Fällen weniger als 10 km. Den Gemeinden wird aber insofern entgegengekommen, als die Schliessung gegenüber der ursprünglichen Absicht um sechs bis neun Monate verschoben wird.

Das Konzept Horizont 2003 sieht in Leitsatz 8 die Schliessung von weiteren 14 kleinen Posten der Kantonspolizei vor (Reduktion von 32 auf 18 Posten). Die definitive Zahl ist noch abhängig vom Umfang des Einkaufs von Polizeileistungen durch die Gemeinden bei der Kantonspolizei. Zu diesem Punkt sind weitere Abklärungen notwendig. Die Schliessung der weiteren Posten soll voraussichtlich im Jahr 2004 erfolgen bzw. eingeleitet werden.

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