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Richterrat soll Disziplinargewalt ausüben :
Justizreform 2: Justizkommission hat Organisationsanalyse beraten

Die Angehörigen der Gerichtsbehören im Aargau sollen künftig disziplinarisch einem unabhängigen Richterrat unterstellt sein. Dies schlägt die Justizkommission dem Grossen Rat vor.

Die Kommission unter Markus Leimbacher (SP, Villigen) hat die regierungsrätliche Botschaft zur Neuorganisation der Aargauer Justiz (Organisationsanalyse/Gesamtbericht mit Leitsätzen) in vier Sitzungen beraten. Sie stellt dem Grossen Rat unter anderem folgende Anträge:
- Ausübung der Oberaufsicht über die Justiz (Gerichte, Anwaltskommission, Konkursämter) durch den Grossen Rat;
- Schaffung eines Leitungsorgans als oberstes Führungsgremium der Justiz;
- Schaffung eines unabhängigen Richterrates mit Disziplinargewalt gegenüber Angehörigen des Obergerichts, der Spezialverwaltungsgerichte, der Bezirksgerichte und der Anwaltskommission sowie der Friedensrichterinnen und -richter;
- Zurverfügungstellung der beantragten finanziellen und personellen Mittel (rund 950'000 Franken pro Jahr), aber unter gleichzeitiger Kompensation in der übrigen Staatsverwaltung.

Dabei handelt es sich um Mehrheitsentscheide, die teilweise knapp ausfielen. Eine gewichtige bürgerliche Minderheit votierte in der Kommission gegen den unabhängigen Richterrat und für die Beibehaltung der bisherigen Lösung (Disziplinargewalt über Mitglieder des Obergerichts und der Spezialverwaltungsgerichte beim Grossen Rat). Der Regierungsrat hatte stattdessen eine Aufsichtskommission mit Vertretern der Justiz und Fachleuten aus den Bereichen Finanzen und Personal vorgeschlagen, was von der Kommission abgelehnt wurde.

Die Justizreform 2 hat das Ziel, eine leistungsfähige Justiz zu sichern, die ihre Aufgaben auch in Zukunft auf hohem Niveau erfüllen kann. Geplant ist die Umsetzung der Massnahmen per 2007. Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen neuen Führungsstrukturen für die Justiz basieren auf einer Organisationsanalyse durch die Firma PricewaterhouseCoopers AG.

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