Registerharmonisierung wird konkret
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Kreditantrag geht an den Grossen Rat
Die Ausführungsgesetzgebung zur Registerharmonisierung ist bereits im Grossen Rat. Der Regierungsrat beantragt jetzt den Kredit für die Realisierung der kantonalen Datenplattform.
Das Register- und Meldegesetz, das zur Zeit vom Grossen Rat in zweiter Lesung behandelt wird, regelt die Umsetzung der Registerharmonisierungsvorschriften des Bundes für den Aargau. Es schafft gleichzeitig die Grundlage für eine kantonale Plattform für den Austausch von Einwohner- und Objektdaten, soweit es die kantonale Datenschutzgesetzgebung zulässt.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Genehmigung des Kreditrahmens von maximal 10,7 Millionen Franken für die Realisierung der kantonalen Datenplattformen und die damit verbundenen Projektarbeiten.
Die Umsetzungsarbeiten beginnen mit der Rechtskraft des Kreditbeschlusses im 2. Quartal 2009 und dürften bis Ende 2012 abgeschlossen sein. In erster Priorität werden die Vorgaben für die Durchführung der Volkszählung 2010 umgesetzt. In weiteren Etappen erfolgt die Neuorganisation des Meldewesens für Einwohner und Objekte für die Gemeinden und den Kanton.
In anschliessenden Teilprojekten wird der Anschluss der verschiedenen kantonalen Register geplant und realisiert. Damit kann der erwartete Nutzen der Investition in der Höhe von rund 1,6 Millionen Franken realisiert werden.