Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung
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Botschaft zur Teilrevision des Organisationsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet
Durch die Teilrevision des Organisationsgesetzes werden die Mitglieder des Regierungsrats verpflichtet, ihre Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts, ihre Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie ihre Vertretungen des Kantons in Organisationen offenzulegen. Mit dieser Revision sollen die Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrats transparent gemacht werden. Sie orientiert sich im Wesentlichen an der Regelung, wie sie bereits heute für die Mitglieder des Grossen Rats gilt.
Die Teilrevision des Organisationsgesetzes wird voraussichtlich in der 1. Hälfte des Jahrs 2012 in Kraft treten.