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Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung :
Regierungsrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Anwaltstarifs zuhanden des Grossen Rats

Der Anwaltstarif ist aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Neuerungen im Bereich des Strafprozessrechts revisionsbedürftig. Anpassungen sind hinsichtlich der Entschädigung in Verwaltungs- und in Strafsachen (amtliche Verteidigung, Anwalt der ersten Stunde) notwendig.

In Verwaltungssachen soll die Parteientschädigung neu aufgrund eines Rahmentarifs als Pauschale aus-gerichtet werden. Dadurch wird eine dem Einzelfall angemessene und verfassungsmässige Entschädigung ermöglicht. Die Entscheidbehörde hat die Entschädigung nach dem mutmasslichen Aufwand der Anwältin beziehungsweise des Anwalts sowie nach der Bedeutung und der Schwierigkeit des Falls festzulegen.

Die Entschädigungen für die anwaltlichen Tätigkeiten in Strafsachen sollen dagegen weiterhin auf einem neu festgelegten Stundentarif basieren.

  • Regierungsrat