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Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung :
Anhörungsstart für die Teilrevision des Personalgesetzes

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Gesetzes über die Grundzüge des Personalrechts (Personalgesetz) zur Anhörung frei gegeben. Mit der vorgesehenen Teilrevision sollen Entwicklungen der letzten Jahre rechtlich nachvollzogen werden. Der Anhörungsentwurf verfolgt neben kleineren Anpassungen hauptsächlich, dass Verfahren vor Personalrekursgericht kostenlos sind. Dies entspricht im Bezug auf die Verfahrenskosten dem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Ausserdem wird die Bestimmung über die Schlichtungskommission für Personalfragen angepasst und eine Frist zur Klageeinreichung betreffend Vertragsauflösungen für Personal von Gemeinden und anderen öffentlichrechtlichen Körperschaften klar definiert. Die gesamte Teilrevision führt zu keinen Änderungen in Aufbau und Struktur des Personalgesetzes. Die Anhörung dauert bis Januar 2011. Die erste Beratung im Grossen Rat ist im vierten Quartal des kommenden Jahres geplant. Das Inkrafttreten der Teilrevision des Personalgesetzes ist auf den 1. Januar 2013 vorgesehen.

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