Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung :
Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat die Revisionsvorlage zur Einführung des papierlosen Schuldbriefs im Kanton Aargau

Mit der Überarbeitung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) wird auch die Grundbuchverordnung (GBV) einer Totalrevision unterzogen. Kernstück der Revisionen bildet die Einführung des papierlosen Schuldbriefs als Alternative zum weiterhin bestehenden Papier-Schuldbrief. Dies bringt erhebliche Erleichterungen in der Praxis: die kostspielige Aufbewahrung und Verwaltung bei den Banken sowie der Versand zwischen Bank, Urkundsperson und Grundbuchamt entfallen.

Der Regierungsrat hat deshalb dem Grossen Rat eine Vorlage zur Umsetzung der bundesrechtlichen Revisionen im kantonalen Recht überwiesen. Im Hinblick auf das Inkrafttreten muss im Kanton Aargau das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) teilweise geändert werden. Die Revision der bundesrechtlichen und der kantonalen Gesetzgebung treten voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft.

  • Regierungsrat