Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung
Kantonseigene Einrichtungen werden in eine Stiftung überführt
Der Regierungsrat hat beschlossen, die beiden kantonseigenen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, das Zentrum für Arbeit und Beschäftigung (ZAB) sowie das Wohn- und Beschäftigungsheim Sternbild, per 1. Januar 2014 zu verselbständigen und in eine privatrechtliche Stiftung zu überführen.
Durch den Entscheid der Regierung werden künftig alle Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Kanton Aargau rechtlich gleichgestellt sein. Von den heute insgesamt 34 vom Kanton subventionierten Einrichtungen sind nur deren zwei kantonseigene Einrichtungen.
Das heutige Leistungsangebot von Sternbild und ZAB wird nach der Verselbständigung in vollem Umfang von der neuen privatrechtlichen Trägerschaft übernommen. Sämtliche Arbeitsplätze bleiben in den beiden Betrieben erhalten.