Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung
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Verselbständigung kantonseigene Einrichtungen
Der Regierungsrat hat beschlossen, die beiden kantonseigenen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, das Zentrum für Arbeit und Beschäftigung (ZAB) sowie das Wohn- und Beschäftigungsheim Sternbild, zu verselbständigen.
Die Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderungen wird heute zum überwiegenden Teil von privat-rechtlichen Einrichtungen erbracht. Von den insgesamt 34 vom Kanton subventionierten Einrichtungen sind nur deren zwei kantonseigene Einrichtungen.
Mit dem Entscheid hat der Regierungsrat die Grundlage dafür geschaffen, dass zukünftig alle Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Kanton Aargau rechtlich gleichgestellt sind.
Über Form und Zeitpunkt der Verselbständigung sowie die Übergangsregelungen wird der Regierungsrat im Frühling 2013 entscheiden.
Der Regierungsrat hat dem Departement Bildung, Kultur und Sport zudem den Auftrag erteilt, eine Verselbständigung auch für das Schulheim Stift Olsberg – der einzigen kantonseigenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – vertieft zu prüfen und dem Regierungsrat ein Grobkonzept zum Entscheid vorzulegen.