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Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung :
Stellungnahme zu den neuen Verordnungen betreffend Verkehrsregeln und Signalisation

Mit den Verordnungen über die Strassenbenützung und über die behördliche Signalisation sollen die Verkehrsregelverordnung und die Signalisationsverordnung aus den Jahren 1962 beziehungsweise 1979 ersetzt werden. Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) grundsätzlich die beiden neuen Verordnungen. Ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit und beim Umweltschutz in Kauf nehmen zu müssen, sollen die Benützerfreundlichkeit erhöht sowie unwesentliche und überflüssige Regeln, Differenzierungen und Signale weggelassen werden. Unter anderem soll in Zukunft die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts ohne das Signal "Höchstgeschwindigkeit 50 generell" grundsätzlich ab der Ortschaftstafel bis zur Ortsendetafel gelten.

Der Regierungsrat unterstreicht in seiner Stellungnahme, auch die Signaldichte bei den Autobahneinfahrten zu überdenken, zumal die heute vielen "Einfahrt verboten"-Tafeln oft eher zur Verwirrung als zur Klärung beitragen. Ferner ist der Regierungsrat der Ansicht, dass in der Detailausführung des umfangreichen Regelwerkes noch einige Verdeutlichungen und Korrekturen notwendig sind.

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