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Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung :
Landwirtschaftsgesetz für die zweite Beratung im Grossen Rat verabschiedet

Der Regierungsrat stellt dem Grossen Rat das totalrevidierte Gesetz über die Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz) sowie die damit verbundene Änderung der Kantonsverfassung zur zweiten Beratung zu.

In der ersten Beratung im Mai 2010 hat der Grosse Rat das neue Landwirtschaftsgesetz mit grosser Mehrheit gutgeheissen und einige Prüfungsaufträge für die zweite Beratung erteilt. Der Regierungsrat hat diese geprüft und infolgedessen den Bereich Strukturverbesserungen im Gesetzesentwurf grundsätzlich überarbeitet und erweitert. Weitere Anpassungen betreffen einen schnellen und unbürokratischen Schutz von landwirtschaftlichen Kulturen ohne zusätzliche Kosten für den Kanton sowie eine Namensänderung der Aargauischen Landwirtschaftlichen Kredit- und Bürgschaftskasse (ALK).

Durch das neue Landwirtschaftsgesetz erwartet der Regierungsrat eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der aargauischen Landwirtschaft, einen höheren Beitrag zu einem gesunden, sicheren und preiswerten Angebot an regionalen Nahrungsmitteln sowie eine Weiterentwicklung der Ökologie.

  • Regierungsrat